Renovabis hat mehrere Spendenkonten, die bei Spendenaufrufen oder für Bankeinzüge genutzt werden:
- Bank für Kirche und Caritas eG: BIC/SWIFT: GENODEM1BKC | IBAN: DE94472603070000009400
- Bank im Bistum Essen eG: BIC/SWIFT: GENODED1BBE | IBAN: DE24360602951008906013
- Commerzbank: BIC/SWIFT: COBADEFFXXX | IBAN: DE60700400410212808000
- DKM Darlehnskasse Münster eG: BIC/SWIFT: GENODEM1DKM | IBAN: DE91400602650000003500
- LIGA Bank eG: BIC/SWIFT: GENODEF1M05 | IBAN: DE24750903000002211777
- Pax-Bank eG: BIC/SWIFT: GENODED1PAX | IBAN: DE17370601933008888018
Ja. Wir kennen unsere Partner und schließen mit ihnen schriftliche Vereinbarungen über die zweckgebundene Verwendung ab. Um die Eigeninitiative zu fördern, ist es uns sehr wichtig, dass Projekte nicht ausschließlich mit Renovabis-Geldern finanziert werden. Ein detaillierter Finanzierungsplan muss Auskunft über die verschiedenen Geldquellen geben. Selbstbeteiligung des Projektträgers wird immer erwartet, wenigstens durch Mitarbeit, möglichst aber auch auf finanziellem Gebiet.
Wir nehmen unsere Partner in die Pflicht zu sorgfältiger Mittelverwendung und kontrollieren die Rechnungslegung. Viele Projekte besuchen und prüfen wir vor Ort und sprechen mit unseren Partnern über Probleme. Diese Arbeit erfordert viel Fingerspitzengefühl, es kommt auf genaues Hinhören, auf Zwischentöne an. Solch ein partnerschaftliches Miteinander ermöglicht Lob, Kritik, ein tröstendes Wort und auch gemeinsame Freude. Die Projekte unserer Partner sollen langfristig auf eigenen Füßen stehen.
Eine Spende ohne Zweckbindung hat zwei Vorteile: Die Verwaltungskosten sind geringer und wir können die Spende dort einsetzen, wo sie gerade am dringendsten benötigt wird.
Aber natürlich können Sie als Einzelperson, Gruppe oder Unternehmen jederzeit mit persönlichen Spenden oder Erlösen bestimmte Projekte unterstützen, zum Beispiel die aktuellen Spendenprojekte. Ab einer Spende von 2.500 Euro machen wir Ihnen gerne einen unverbindlichen Vorschlag für eine gezielte Projektförderung. Kontaktieren Sie uns.
Spenden können bis zu einem Betrag von 300 Euro ohne Zuwendungsbestätigung steuerlich geltend gemacht werden.
Renovabis stellt Ihnen unabhängig davon für Spenden über 100 Euro weiterhin eine Zuwendungsbestätigung aus, und bei Bedarf selbstverständlich auch für darunter liegende Beträge. Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 - BStBl I S. 884).
Renovabis leistet aus unterschiedlichen Gründen keine Sachhilfe:
- Die Einfuhr von Waren ist meist mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden.
- Der Einkauf von Waren oder Dienstleistungen vor Ort stärkt die regionale Wirtschaft und schafft so Arbeitsplätze.
- Oftmals können unsere Partner vor Ort mit dem Geld günstiger einkaufen, so kann mit der gleichen Summe Geld mehr erreicht werden.
- Es gibt zahlreiche Gruppen und Aktivitäten, die mit Sachgütern und Hilfstransporten bereits wertvolle Hilfe leisten. Hier geben wir, soweit möglich, gerne Beratungshilfe.
Unsere Solidarität mit bedürftigen Menschen wird auch nach der sogenannten „EU-Osterweiterung“ in den neuen EU-Ländern noch auf lange Sicht unverzichtbar bleiben, wenn auch nicht mehr in dem gleichen Umfang wie zuvor. Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Regime 1989/1990 sind etliche Länder im Osten Europas in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht ein gutes Stück vorangekommen. Einige von ihnen konnten die EU-Beitrittskriterien erfüllen und gehören bereits zur erweiterten Europäischen Union. Doch die notwendigen Transformationsprozesse in den Beitrittsstaaten haben für viele Menschen eine dauerhafte Verschlechterung ihrer materiellen Lage mit sich gebracht. Das soziale Gefälle in den Gesellschaften dieser Länder ist noch größer geworden, ein „soziales Netz“ existiert faktisch nicht. Gerade in eher ländlich geprägten Räumen ist die Not oft dramatisch, und auch Minderheiten und Randgruppen, um die sich niemand kümmert, gehören zu den großen Verlierern der Transformation. Das gilt auch für Länder wie Ungarn, Polen und die Tschechische Republik.
Renovabis ist durch Bescheid des Finanzamtes Freising vom 13. September 2021 für die Jahre 2018 bis 2020 (Steuer-Nr. 115/110/40177) als gemeinnützigen, kirchlichen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienend nach § 5 Abs. 1, Nr. 9 KStG anerkannt.
Für Privatpersonen gilt: Das Finanzamt erkennt jetzt nach dem neuen Gesetz jährlich Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte an.
Wenn die Summe der Spenden den jährlich absetzbaren Höchstbetrag übersteigt, kann die überschüssige Summe auf beliebig viele Folgejahre übertragen werden. Der Höchstbetrag von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte ist dabei natürlich in jedem der folgenden Jahre zu berücksichtigen.
Für Unternehmen gilt: Unternehmen können Spenden in Höhe von vier Promille (statt vorher zwei Promille) der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich geltend machen.
Renovabis wird jährlich vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) geprüft und hat für 2018, 2019 und 2020 wieder das Spendensiegel erhalten. Dies ist für den Spender eine Garantie, dass wir verantwortungsvoll mit dem Geld umgehen. In der Begründung heißt es: „Der Verein leistet satzungsgemäße Arbeit. Werbung und Information sind wahr, eindeutig und sachlich. Mittelfluss und Vermögenslage werden im Rechenwerk nachvollziehbar dokumentiert.“
Renovabis legt größten Wert auf eine transparente Berichterstattung. Überzeugen Sie sich davon im ausführlichen Finanzteil unseres Jahresberichts.